
Abrechnung
Hebammenleistungen richtig und effizient abrechnen
Sicherlich hast du dir bereits Gedanken gemacht, wie die Abrechnung deiner Leistungen als freiberufliche Hebamme erfolgt – oder ganz salopp gesagt, woher du dein Geld bekommst. Grundsätzlich zählen diese als Kassenleistung, weshalb du deine erbrachten Leistungen in den allermeisten Fällen anhand der Gebührenordnung mit der Krankenkasse der von dir betreuten Mütter abrechnest.
Abrechnung mit der Krankenkasse
In den letzten Jahren wurden die Kassenleistungen immer weiter ausgebaut – eine erfreuliche Nachricht für alle Frauen. So haben Schwangere und frischgebackene Mütter zumindest in einem bestimmten Zeitraum Anspruch auf eine Kostenübernahme deiner Dienste, von Geburtsvorbereitungskursen bis hin zur Wochenbettbetreuung. Bei privat versicherten Müttern werden ebenso die Kosten für ausgewählte Dienste übernommen. Je nach Versicherungsunternehmen kann der Leistungsumfang jedoch variieren.
Für die Abrechnung mit der jeweiligen Krankenkasse gibt es spezielle Formulare, die du als Hebamme unterschrieben von deiner Patientin bei den Kassen einreichen musst. Genaue Sätze und Leistungen, die die Krankenkasse übernimmt, sind in der Hebammen-Vergütungsvereinbarung im Vertrag nach SGB V nachzulesen. Generell weichen die Honorarsätze je nach Leistung voneinander ab, die Geburtshilfe wird beispielweise besser vergütet als etwa die Stillbegleitung. An dieser Stelle gut zu wissen: Deine Fahrtkosten werden ebenso in Form einer Pauschale vergütet.1
Abrechnung mit den Eltern
Alles, was die Krankenkasse nicht übernimmt, etwa weil deine Patientin deine Dienste zu oft in Anspruch genommen hat, muss privat abgerechnet werden. Deine Hebammenleistungen dürfen dabei bis zum 1,8-fachen Satz abgerechnet werden. Wegegelder, Auslagen, Zulagen und Betriebskostenpauschalen werden mit dem 1-fachen Satz der im Vertrag vereinbarten Beträge außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet.2 Wie viel Lohn für dich als freiberufliche Hebamme letztlich herauskommt, ist recht schwierig abzuschätzen. Pro Hausbesuch rechnet man grob mit ca. 27 Euro, die du dabei verdienst.
Wie du merkst, ist mit deiner selbständigen Hebammentätigkeit leider auch eine Menge Büroarbeit verbunden. Glücklicherweise bekommst du aber mit verschiedenen Programmen und Softwares Unterstützung bei deiner Abrechnung, die dir den Alltag deutlich erleichtern können.
Programme zur Hebammenabrechnung
Bei der Abrechnung deiner Leistungen als freiberufliche Hebamme stehen dir mittlerweile eine große Auswahl an Abrechnungssystemen zur Verfügung, die dich unterstützen können. Die Übermittlung deiner Daten zur Abrechnung mit der Krankenkasse wird dir durch solch einen Service um einiges erleichtert. Moderne Softwareprogramme gestalten den administrativen Bereich deiner freien Hebammenarbeit dabei deutlich einfacher und effizienter. Informiere dich gut und vergleiche die Angebote, damit du für deinen Einstieg in die Freiberuflichkeit bestens mit einem Abrechnungsprogramm vorbereitet bist.
Für die Freiberuflichkeit als Hebamme gibt es natürlich noch mehr als bloß den Umgang mit der Abrechnung zu bedenken. Erfahre bei uns, welche Voraussetzungen es für deine Arbeit gibt, wie du Qualitätsmanagement betreibst und welche Versicherungen abzuschließen sind.
Literaturverzeichnis: